Thomas
Kater
Münster

Das gesperrte ›Werk‹?

Veröffentlichung und Werkwerdung am Beispiel von Max Frischs ›Berliner Journal‹

Im Hinblick auf die Frage, wann und wie ein Text zu einem Werk wird, verweist die Forschung immer wieder auf die Veröffentlichung als Mittel der Werkwerdung.1 »Ein privates Kunstwerk« wäre dementsprechend, wie Martin Kölbel formuliert, »eine contradictio in adjectio2 Unter ›veröffentlichen‹ verstehen wir im allgemeinen Sprachgebrauch etwas »in gedruckter o. ä. Form der Öffentlichkeit zugänglich machen«.3 Dabei denken wir meist an den ›klassischen‹ Fall der Buchpublikation, der uns überdies als unproblematisch erscheint. Aber natürlich gibt es viele andere Formen der Veröffentlichung, wobei etwa an Fortsetzungsliteratur in Zeitschriften und Blogs oder auch an Slam-Poetry zu denken wäre. Dass bereits die vermeintlich unproblematische Buchpublikation einen komplizierten Fall darstellen kann, zeigen die Debatten in der Editionsphilologie. Denn diese stellt die textuellen Fixpunkte der literarischen Praxis, die uns dann als ›unproblematisch‹ erscheinen, oftmals erst aus den Textkontinuen der Überlieferungen her.4

Im Folgenden möchte ich das Phänomen der Veröffentlichung im Hinblick auf die Werkwerdung5 von Texten genauer in den Blick nehmen. Die folgenden drei Fragen sollen die Untersuchung leiten: 1) Was kann unter ›Veröffentlichung‹ genauer verstanden werden?, 2) Welche Rolle spielt die Veröffentlichung für die Werkwerdung von Texten? und 3) Welche Rolle spielt die Autorin oder der Autor in diesem Zusammenhang? Ausgehen möchte ich von einem ›Grenzfall‹ des Werks, nämlich Max Frischs ›Berliner Journal‹. Frisch verfasste es zwischen 1973 und 1980 und versah es dann mit einer Sperrfrist bis 20 Jahre nach seinem Tod. Im Jahre 2011 wurde es entsperrt und schließlich 2014 unter dem Titel Aus dem Berliner Journal in Auszügen veröffentlicht.6

Hinsichtlich der Ausgangsfragen stellen sich hier gleich mehrere Probleme: Ist die Kategorie des Werks in diesem Fall überhaupt angemessen? Kann unter Umständen bereits das archivierte, aber gesperrte und entsprechend unveröffentlichte Typoskript als ›Werk‹ gelten? Und welchen Status besitzen demgegenüber die veröffentlichten Auszüge, deren fragmentarischer Charakter doch bereits im Titel ausgestellt ist? Mir geht es im Folgenden um die jeweiligen werkkonstitutiven Praktiken und Konzeptualisierungen des Werks, die sich an diesem Beispiel herauskristallisieren. Nicht nur aufgrund seiner Sperrung, sondern auch wegen seines Sonderstatus zwischen Privatpublikation und öffentlichem Text, welcher der Gattung ›Tagebuch‹ und besonders dem ›Arbeitsjournal‹ zukommt,7 verspricht das ›Berliner Journal‹ gerade jene sonst impliziten Normen und Textumgangsweisen sichtbar zu machen, die für die Veröffentlichung und Werkwerdung von Texten offenbar relevant sind.

Dazu nehme ich den Umgang mit dem ›Berliner Journal‹ zunächst während der Zeit seiner Sperrung in den Blick (Abschnitt 1). Dann betrachte ich die Buchpublikation und ihre Folgen, wobei ich insbesondere die Publikationsfähigkeit sowie den Veröffentlichungsakt fokussiere (Abschnitt 2). Schließlich möchte ich ausgehend vom Sonderfall des ›Berliner Journals‹ einige allgemeine Überlegungen zur Veröffentlichung und Werkwerdung von Texten formulieren (Abschnitt 3).

1. »Gerücht«, »Geheimnis«, »ominöse[s] Werk« – Öffentlichkeit vor der Veröffentlichung

»Was ist das für ein Werk, das wie ein ewiges Gerücht durch die Frisch-Gemeinde geisterte?«8 fragt Oliver Meier in seiner Rezension zu Frischs Aus dem Berliner Journal. Und tatsächlich ist das ›Berliner Journal‹ bereits während seiner Sperrung bekannt, und zwar über einen Zeitraum von mehr als dreißig Jahren. Frisch erwähnt es schon kurz nach seiner Sperrung in einem Interview mit Volker Hage (1981/1982). Von diesen Aussagen wird aber nur ein kleiner Ausschnitt in Hages Biographie über Frisch (1983) veröffentlicht.9 Bis etwa 1999 fristete das ›Berliner Journal‹ entsprechend ein Schattendasein – in einschlägigen Publikationen findet es keine Erwähnung.10 Eine Zäsur markiert die Veröffentlichung des Briefwechsels von Frisch und Uwe Johnson, in dem es mehrfach erwähnt wird.11 Ein weiterer Verweis findet sich auch im Nachwort zum Briefwechsel, in dem der Herausgeber Eberhard Fahlke einen vermeintlichen Textauszug aus dem ›Berliner Journal‹ präsentiert, den Frisch am 22. Februar 1985 im ZEIT-Magazin publiziert habe.12 Da in diesem Auszug jedoch unter anderem vom Tod Johnsons die Rede ist, muss er nach 1984 geschrieben worden sein. Das ›Berliner Journal‹ wurde allerdings bereits 1980 gesperrt, weshalb der Text kein Auszug aus dem ›Berliner Journal‹ sein kann. Stattdessen wurde er von Frisch wohl extra für eine im ZEIT-Magazin erschienene Reihe geschrieben, in der Rolf Hochhuth Tagebuchblätter von zeitgenössischen Autoren vorstellte.13 Derartige Ungereimtheiten in Bezug auf das ›Berliner Journal‹, die von falschen Datierungen bis zu der hier erwähnten Fehleinschätzung reichen, sind keine Seltenheit und haben womöglich das ihrige zur Legenden- und Gerüchtebildung im Hinblick auf das überlieferte Konvolut beigetragen. Nach der Veröffentlichung des Briefwechsels findet das ›Berliner Journal‹ zunehmend in Biographien,14 aber auch in literaturwissenschaftlichen Studien15 Erwähnung. Schließlich markiert die Zeit um Frischs 100. Geburtstag (2011) eine weitere Zäsur im Umgang mit dem ›Berliner Journal‹, nach der dieses endgültig in der Frisch-Forschung präsent ist: Weitere und groß angelegte Biographien erscheinen, die auf das ›Berliner Journal‹ Bezug nehmen,16 das vollständige Interview von 1981/1982, in dem Frisch es erstmals erwähnt hatte, wird publiziert17 und auch in Einführungen zu Leben und Werk wird es aufgenommen.18 Überdies stand Anfang April 2011 die Entsperrung des ›Berliner Journals‹ an, die durch Pressemitteilungen der Max Frisch-Stiftung und Presseberichte flankiert wurde.19 Es folgte eine Ausstellung in der Berliner Akademie der Künste (100 Jahre Max Frisch – Eine Ausstellung 14. Januar – 11. März 2012), in der erstmals 29 Typoskripte des ›Berliner Journals‹ gezeigt wurden und die ein beachtliches mediales Echo erhielt.20 Kurz vor der Buchpublikation am 20. Januar 2014 erschienen schließlich Vorabdrucke in der Wochenzeitung DIE ZEIT und der Neuen Zürcher Zeitung,21 Interviews mit den Herausgebern22 sowie erste von insgesamt über hundert Rezensionen.23

Während der Zeit der Sperrung und auch noch vor der Buchpublikation ist das ›Berliner Journal‹ allerdings mehr als nur ein ›Gerücht‹. Ohne dass der Text, sein genauer Umfang, seine Form, sein Inhalt, sein Stil und was sonst noch an einem literarischen Werk von Interesse sein könnte, bekannt sind, findet er dennoch Eingang in die literarische Praxis24, insofern eine Vielzahl verschiedener Akteure das ›Berliner Journal‹ auf spezifische Weise behandelt und sich zu diesem positioniert. Im Folgenden möchte ich diese Praktiken sowie die ausführenden Akteure anhand exemplarischer Beispiele näher betrachten. Diesem Vorgehen liegt ein Analysemodell zugrunde, das auf Einsichten der Akteur-Netzwerk-Theorie zurückgeht. Diese vertritt die Auffassung, dass sich die Welt auf komplexe Netzwerke von verschiedenen Akteuren zurückführen lässt, die durch die jeweiligen Interaktionen der Akteure erzeugt werden und die es zu analysieren gilt.25

Der Autor ist zweifelsohne ein wichtiger Akteur des Netzwerks, in dessen Zentrum das ›Berliner Journal‹ steht. Frisch hat sich zu diesem jedoch widersprüchlich geäußert. Gegenüber Johnson, dem er als einzigem die Lektüre des ersten Teils (1973–1974) erlaubte, äußerte er in einem Brief vom 26. Oktober 1980, dass er sich nicht mehr an den Inhalt erinnern könne, wohl »viel Krudes« darinstehe und gerade die späteren Teile sich vor allem mit seiner Ehe befassen würden.26 Auch im Interview mit Hage nannte er es ein »Journal intime«.27 Er hat das ›Berliner Journal‹ also als privates Dokument dargestellt, das für ihn keinen Werkstatus besaß und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Entsprechend hat er Johnson darum gebeten mit niemandem darüber zu sprechen und es keinen dritten Personen zu lesen zu geben.28 Gegenüber Hage äußerte er sich jedoch danach, nämlich am 30. August 1981, anders:

Als ich 1973 nach Berlin kam, habe ich manchmal wieder ein Tagebuch geführt, das so genannte Berliner Journal, über Kollegen, über Grass, über Johnson, die Leipziger Buchmesse, aber auch gemischt mit sehr Privatem. Das Tagebuch hat sehr viel mit der Ehe zu tun, darum kann ich es nicht vorlegen, will es auch nicht. Das Ganze ist eine Einheit, alles geht ineinander über, ich kann da nicht einfach einen Teil herauslösen, und ich möchte auch nicht bearbeitend herangehen. Es ist eben kein Sudelheft, sondern ein durchgeschriebenes Buch, auch die privaten Sachen sind ins Reine geschrieben, ausformuliert, nicht einfach nur Notizen. Der Zwang zur Formulierung ist wichtig, sonst wird es das pure Selbstmitleid. Das ist jetzt gesperrt bis zwanzig Jahre nach meinem Tod: wegen der Beteiligten, die dann weiter davon weg sind. Das habe ich erst einmal in den deep freezer getan.29

Hier schreibt Frisch dem ›Berliner Journal‹ also Werkcharakter zu, indem er Merkmale wie ›Ganzheit‹ und ›Einheitlichkeit‹ anführt.

Diesen widersprüchlichen Aussagen korrespondieren Frischs Handlungen: Einerseits legte er im Hinblick auf das ›Berliner Journal‹ ein ausgeprägtes Nachlassbewusstsein an den Tag, insofern er es nicht – wie viele andere Notizen, Skizzen oder Entwürfe – vernichtet, sondern für archivwürdig befunden und gesichert hat.30 Indem er es seinem Archiv überantwortete und Johnson darum bat, dessen Kopie des ersten Teils des ›Berliner Journals‹ einem Notar zu übergeben, hat er es offenbar zumindest für einen späteren Zeitpunkt als publikationsfähig erachtet und ihm prospektiv einen Platz in seinem Œuvre eingeräumt.31 Andererseits macht die selbstverfügte Sperrung deutlich, dass diese Publikationsfähigkeit in Spannung zur Privatheit des ›Berliner Journals‹ stand und diese Spannung eine Veröffentlichung zu Lebzeiten wohl ausschloss. Die gegensätzlichen Umgangsweisen mit dem ›Berliner Journal‹ müssen dabei jedoch nicht als Unsicherheit ausgelegt werden, sondern könnten ebenso als Werkstrategie gedeutet werden. Denn zum einen entging Frisch damit einem (vor allem in privater Hinsicht) schwierigen, konfliktträchtigen Weg zur Publikation.32 Zum andern musste er damit das ›Berliner Journal‹ nicht gleich aus seinem Œuvre streichen – im Gegenteil: Er ›legitimiert‹ geradezu dessen Aufnahme in sein Gesamtwerk und schürt parallel dazu das Interesse an diesem Text, indem er ihm die Aura eines ›geheimen‹ Werks verleiht.33

Eine weitere Strategie für das (auch postume) Fortwirken von Autor und Werk stellt die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen dar: Frisch gründete nicht nur eine eigene Stiftung sowie in diesem Zuge ein eigenes Archiv, sondern setzte auch – und zwar in spezifischer Zusammensetzung – einen Stiftungsrat ein, der im Sinne des Autors die Verwaltung von dessen Werk und Nachlass übernommen hat.34 Und Frischs Werkstrategie hinsichtlich des ›Berliner Journals‹ findet ihre Entsprechung in den Äußerungen des Stiftungsrates. Kurz vor der Entsperrung des ›Berliner Journals‹ wiederholen und plausibilisieren die Nachlassverwalter in Interviews Frischs Ankündigung eines ›durchgeschriebenen Buchs‹.35 Nach der Entsperrung folgen Darstellungen von Seiten der Stiftung, die es zwar einerseits als »literaturhistorische[s] Dokument[]« von großem Interesse präsentieren, das andererseits »[a]us persönlichkeitsrechtlichen Gründen« jedoch nicht als Ganzes publiziert werden könne.36 Auch dreißig Jahre später bleibt die Spannung zwischen Publikationsfähigkeit und Privatheit also bestehen und der integrale Text unzugänglich.

Alles, was man über dieses »ominöse Werk«37 wusste, beruhte auf Interviewäußerungen, die Hage 1983 nur spärlich an die Öffentlichkeit weitergab:

In dieser Zeit [Frischs Aufenthalt in Berlin ab 1973; T.K.] schrieb Frisch sein unveröffentlichtes Berliner Journal, ein Tagebuch von Zeit zu Zeit. Es liegt versiegelt im Zürcher Max-Frisch-Archiv und wird noch zwanzig Jahre über Frischs Tod hinaus gesperrt sein. Nach eigener Auskunft enthält es neben Notizen zur Krise seiner Ehe auch Anmerkungen zu Begegnungen mit Kollegen (Günter Grass, Uwe Johnson) und vom Besuch auf der Leipziger Buchmesse, dies alles nicht in Skizzenform, sondern überarbeitet und ins Reine geschrieben.38

Das Zitat findet sich im Kapitel »Weltenbummler und Privatmann« und nicht etwa im darauffolgenden Kapitel »Spätwerk«. Hage rechnet das ›Berliner Journal‹ scheinbar nicht Frischs Œuvre zu, sondern gebraucht es hier als Biograph, und zwar als ein biographisches oder literaturhistorisches Dokument, das Aufschluss über das Scheitern von Frischs Ehe sowie über jene Liaison zu geben verspricht, die zu einem zentralen Motiv in Montauk geworden ist. Dennoch wird es immerhin erwähnt und ihm durch die Betonung seiner Abgeschlossenheit auch eine Publikationsfähigkeit sowie ein Werkcharakter attestiert. Im weiteren Verlauf der Sperrfrist wird von Seiten der Literaturwissenschaft und Literaturkritik immer wieder in ähnlicher Weise verfahren und (mit zunehmender Häufigkeit) auf das ›Berliner Journal‹ als literaturhistorisches Dokument verwiesen, das nach der Sperrung zugänglich sein wird und das zur Erhellung von Frischs Biographie oder von dessen Beziehungen zu anderen Autoren wie Johnson dienen kann.39

Daneben wird es im Rahmen von literaturwissenschaftlichen Arbeiten allerdings auch als Teil von Frischs Gesamtwerk behandelt sowie zu anderen Werken Frischs in Beziehung gesetzt – und damit wird dem ›Berliner Journal‹ durchaus schon Werkstatus zugeschrieben. In Andreas B. Kilchers Monographie Max Frisch. Leben, Werk, Wirkung wird es zum Beispiel als noch unveröffentlichter Teil des Gesamtwerks im Kapitel »Werk«, Unterkapitel »Übersicht über das Werk« behandelt.40 Andernorts wird es in einen Zusammenhang mit seinen übrigen literarischen Tagebüchern eingeordnet41 oder zu anderen Einzelwerken wie Montauk oder Der Mensch erscheint im Holozän in Bezug gesetzt.42

Dass das ›Berliner Journal‹ zum Teil bereits als ›Werk‹ behandelt wird, zeigt sich darüber hinaus einerseits daran, dass es im »Werkregister« oder »Werkverzeichnis« von manchen Studien oder Biographien gelistet und entsprechend als ›Werk‹ kategorisiert wird.43 Andererseits wird der Werkstatus des ›Berliner Journals‹ oftmals auch durch die typographische Gestaltung der jeweiligen Studien oder Berichte indiziert. Denn in der Regel werden Werke in entsprechenden Publikationen durch eine Kursivierung oder durch Anführungszeichen als solche gekennzeichnet.44

Auch die öffentliche Präsentation des ›Berliner Journals‹ während der erwähnten Ausstellung zum 100. Geburtstag von Frisch trug zur Werkwerdung des ›Berliner Journals‹ bei. Denn auf diese Weise wurde es sowohl in Form der 29 Typoskriptseiten als auch in Form einer Lesung erstmals als physisches ›Werk‹ präsentiert, das damit nicht länger nur als Gerücht, sondern realiter existierte. Dass der Status des ›Berliner Journals‹ und dessen Publikationsfähigkeit zur gleichen Zeit von den Kuratorinnen und Kuratoren jedoch zumindest als erklärungsbedürftig betrachtet wurden, zeigt sich darin, dass es vor der Lesung wohl durch Briefe, Zitate und womöglich auch durch zusätzliche Informationen kontextualisiert wurde.45

Durch die öffentliche Präsentation von Textauszügen aus dem ›Berliner Journal‹ wurden zumindest diese auch erstmals von der Literaturkritik wahrgenommen und zum Gegenstand von Wertungspraktiken gemacht. In den Rezensionen zur Ausstellung gab es bezüglich der Auszüge neben Superlativen (die Typoskripte würden die Ausstellung »krönen« und ihren »Höhepunkt« darstellen)46 auch kritische Perspektiven, welche den biographischen, literaturhistorischen und literarischen Wert der Texte in Frage stellten.47 Im kurz vor der Buchpublikation erschienenen Vorabdruck von Aus dem Berliner Journal in der ZEIT wurde hingegen wieder eine »literarische Sensation« präsentiert, und zwar ohne auf deren problematischen (Werk-)Status einzugehen.48

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Schon vor der Buchpublikation ist das ›Berliner Journal‹ im Literaturbetrieb angekommen. Es wird nicht nur als ›Gerücht‹, sondern – eine folgende Publikation antizipierend – als biographisches und literaturhistorisches Dokument, als Archiv- bzw. Nachlassgut und auch als literarisches Werk behandelt. Es wird in Frischs Œuvre verortet und es werden Bezüge zu anderen Werken Frischs hergestellt. Überdies werden bereits Auszüge des später publizierten Textes präsentiert, gelesen, interpretiert und bewertet. Dabei ist die erste Öffentlichkeit bis zur Entsperrung vornehmlich ein professionelles Publikum, das sich aus Akteuren der Literaturwissenschaft und Literaturkritik zusammensetzt. Nicht-professionellen Leserinnen und Lesern wird es vor allem ab der Zeit um Frischs 100. Geburtstag und der zeitgleich stattfindenden Entsperrung sowie Ausstellung bekannt, weshalb auch sie vor der Buchpublikation zumindest einen Teilzugriff auf das ›Berliner Journal‹ erhalten.

2. »heikel gefangen in einem Zwiespalt« – Publikationsfähigkeit und Veröffentlichungsakt

Mit Johnson gab es allerdings schon lange vor der Entsperrung und der Buchpublikation einen Leser des ersten Teils des ›Berliner Journals‹. Er hatte Frisch sogar um die schriftliche Erlaubnis gebeten, diesen Teil, den er in Kopie bei einem Notar hinterlegt hatte, lesen zu dürfen.49 Als Johnson dann von der Sperrung erfuhr und von Frisch um ›Geheimhaltung‹ gebeten wurde, brachte er die Problematik, mit der nicht nur er, sondern in der Folge auch die Nachlassverwalter sowie die Leserinnen und Leser konfrontiert waren, auf den Punkt:

Zwar werde ich es [das ›Berliner Journal‹, T.K.] nun in Berlin beim Notariat Kraetzer abholen, aber doch gehörig zögern vor und mit dem Aufschnüren. Denn hätte ich gewusst, dass Sie auch den Stiftungsräten dieses Gelände gesperrt haben, so wäre mir meine Anfrage kaum in die Finger gegangen. Ich sehe mich sitzen vor dem Paket, heikel gefangen in einem Zwiespalt.50

Zum Problemkreis der Veröffentlichung gehört also nicht nur die Frage nach dem Veröffentlichungsakt, nämlich wie ein Text veröffentlicht wird, sondern zunächst die Frage, was überhaupt veröffentlicht werden kann, mithin die Frage nach der Publikationsfähigkeit von Texten.

Publikationsfähigkeit und Werkwerdung

Das ›Berliner Journal‹, das wird gleichermaßen durch Johnsons wie Frischs Aussagen deutlich, besitzt einen prekären Status zwischen privatem Dokument und publikationsfähigem Text. Dieser Status ist Aus dem Berliner Journal in gewisser Weise eingeschrieben, insofern Frisch die Spannung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit auch im Text immer wieder reflektiert und mit ihr kokettiert.51 Gegen eine Veröffentlichung spricht die Privatheit der Aufzeichnungen – in dieser Hinsicht ist das ›Berliner Journal‹ zu Lebzeiten von Frisch und derjenigen im Text erwähnten Personen nicht publikationsfähig. Daher hat es Frisch zunächst »in den deep freezer getan« und sperren lassen. Zurecht betont Thomas Strässle, der Herausgeber von Aus dem Berliner Journal, jedoch: »Wer etwas in die Tiefkühltruhe tut, will es konservieren in der Absicht, dass es eines Tages wieder aufgetaut und verwendet wird.«52 Zu einer anderen Zeit, in einem anderen Kontext, so nimmt Frisch an, kann das ›Berliner Journal‹ womöglich doch publikationsfähig sein. Die Publikationsfähigkeit wird demnach nicht allein am Text selbst bemessen, sondern stellt eine kontextrelative Zuschreibung dar. Ein zentrales Element des Kontextes sind die Persönlichkeitsrechte Dritter (wohl vor allem von Frischs damaliger Ehefrau). Zentral für die Publikationsfähigkeit ist hier also ein juristisches Kriterium.53 Persönlichkeitsrechte mögen der Publikationsfähigkeit von Texten entgegenstehen. Doch zugleich können sie auch zum Argument für eine Publikation werden. So erlaubt Frisch in seinem Testament explizit eine frühere Entsperrung und Veröffentlichung des ›Berliner Journals‹, sollte dies »zum Schutze des Andenkens von Max Frisch gegen falsche, ehrenrührige oder sonst verletzende schriftliche oder mündliche Darstellungen Dritter« nötig sein.54 Nach Strässle »bezeugt« also »noch der letzte Wille Frischs, dass er sein Journal für grundsätzlich publizierbar hielt.«55 Die Werkwerdung des ›Berliner Journals‹ hängt in diesem (allerdings nie eingetretenen) Szenario also davon ab, ob das Typoskript als Mittel gebraucht werden muss, um die Persönlichkeitsrechte des Autors zu wahren.

Die Spannung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit markiert eine (wenn nicht die) Grundproblematik für die Aufgabe des Herausgebers »eine publikationsfähige Textfassung herzustellen«.56 Das juristische Kriterium stellt mithin einen Bezugspunkt für eine Antwort auf die Frage dar, wie im Hinblick auf die überlieferten Texte des Konvoluts eine Grenzziehung vorgenommen werden soll, wo genau also publikationsfähiger Text und privates Dokument voneinander geschieden werden können bzw. müssen.57 Weitere Kriterien der Herstellung einer publikationsfähigen Fassung sind dem »Nachwort« sowie dem »Herausgeberbericht« im Anhang von Aus dem Berliner Journal zu entnehmen. Zunächst konstatiert der Herausgeber, dass sich die »Legende« vom ›druckreifen Manuskript‹ nur zum Teil bewahrheitet habe, vielmehr handele es sich um ein »Konvolut« aus fünf Heften, »die sehr unterschiedlich ausgearbeitet und ausgerichtet sind«.58 Er zieht also eine Grenze zwischen Heft 1 und 2 (1973–1974) einerseits und Heft 3 bis 5 (1974–1980) andererseits. Diese Grenzziehung begründet er mit dem Verweis auf verschiedene Kriterien, von denen einige ›klassische Werkkriterien‹ darstellen, die in der Debatte um den Werkbegriff neben dem institutionellen Kriterium der Veröffentlichung immer wieder angeführt werden: das intentionale Kriterium (Autorabsicht) sowie das ästhetische Kriterium (Geschlossenheits- oder Vollendungsgrad).59

Die ersten beiden Hefte, so Strässle, seien »ausformuliert und durchkomponiert«, daher »sicher nicht bloß nebenher entstandene Aufzeichnungen aus dem Alltag eines Schriftstellers.«60 Hier greift der Herausgeber auf das ästhetische Kriterium zurück, und zwar sowohl im Sinne einer thematischen als auch einer materiellen Geschlossenheit. Die thematische Geschlossenheit entspreche der Poetik der Tagebücher Frischs: Die Texte stellen »in sich geschlossene Gebilde« dar, die jedoch »untereinander zusammenhängen« und sich »zu einem dichten Geflecht in sich zusammenhängender Themen und Reflexionen fügen.«61 Die materielle Geschlossenheit der ersten beiden Hefte zeichne sich dadurch aus, dass diese durchgehend maschinengeschrieben sind und keine Unterteilungen aufweisen.62 Dagegen seien die Hefte 3 bis 5 »deutlich weniger sorgfältig und gegen Ende hin skizzenhaft verfasst«.63 Auch dies spiegelt sich im Hinblick auf die Materialität der Texte wider, die »deutlich heterogener« wird:64 In Heft 3 findet sich neben maschinengeschriebenen Teilen unter anderem auch eine Briefkopie sowie handschriftliche Notizen. In Heft 4 beträgt das Verhältnis von maschinengeschriebenen Passagen zu handschriftlichen Notizen nur noch circa 1:2 und Heft 5 enthält neben maschinengeschriebenen und handschriftlichen Passagen Briefumschläge, handschriftliche Blätter mit Überlegungen zu Andorra und sogar »ein Schlüsselchen, dessen Schloss nicht eruiert werden konnte«.65 Auch die thematische Geschlossenheit geht nach Strässle im zweiten Teil des ›Berliner Journals‹ verloren.66

Zur Begründung der Publikationsfähigkeit der ersten beiden Hefte verweist der Herausgeber auch auf Frischs Publikationsabsicht, mithin auf das intentionale Kriterium. Als Argumente führt er zum einen die Interviewäußerung Frischs an, in der dieser behauptet, das ›Berliner Journal‹ sei ein ›durchgeschriebenes Buch‹. Zum anderen verweist er auf den Archivierungsakt als einem Indikator für die Absicht einer postumen Publikation.67 Darüber hinaus nimmt er auch auf Frischs literarische Selbstdarstellung in Aus dem Berliner Journal Bezug. Zentral ist dafür das folgende Zitat, das auch auf der Rückseite des Umschlags (der gebundenen Ausgabe) platziert wurde und dort als peritextueller Zeuge der Publikationsfähigkeit des Textes fungiert:

Seit ich die Notizen, die anfallen, in ein Ringheft einlege, merke ich schon meine Scham; ein Zeichen, dass ich beim Schreiben schon an den öffentlichen Leser denke, gleichviel wann es dazu kommen könnte. Und mit der Scham gleichzeitig auch die Rücksicht auf andere, die auch tückisch sein kann, verhohlen, vorallem [sic] doch wieder ein Selbstschutz; ich schreibe nicht: Paul ist ein Arschloch. Punkt. Damit wäre ich ja ungerecht.68

Während also die ersten beiden Hefte zumindest im Hinblick auf die angelegten Kriterien als publikationsfähig und werkförmig aufgefasst werden, gilt dies nicht für die Hefte 3 bis 5. Diesen Bruch verbindet Strässle mit der originellen These, dass das ›Berliner Journal‹ zwar »als Werk geplant« und zur Veröffentlichung vorgesehen war, zunehmend jedoch eine neue »Werkidee« von Frisch Besitz ergriff, die das ›Berliner Journal‹ zu einem rein privaten Tagebuch werden ließ:69

Das Berliner Journal besaß für Frisch den Charakter eines Werks. Besieht man das Konvolut näher, muss man diese Schlussfolgerung allerdings präzisieren: Das Berliner Journal besaß für Frisch anfänglich den Charakter eines Werks, begonnen am Tag der Übernahme der neuen Wohnung in Berlin. Dieser Werkcharakter verlor sich genau zu dem Zeitpunkt, da Frisch Ende März 1974 nach New York reiste und von dort aus im Mai 1974 an der Seite von Alice Locke-Carey alias Lynn für ein Wochenende nach Montauk aufbrach. Der Montauk-Stoff scheint von Frisch so unmittelbar Besitz ergriffen zu haben, dass er das Berliner Journal umgehend auf den Austragungsort seiner privatesten Angelegenheiten reduzierte […].70

Aus dieser Perspektive rechtfertigt auch die Textgenese von Montauk die vorgenommene Grenzziehung im Konvolut des ›Berliner Journals‹ und beeinflusst damit sowohl die Werkwerdung als auch die Werkform von Aus dem Berliner Journal.71

Obwohl für die Grenzziehung im überlieferten Konvolut des ›Berliner Journals‹ verschiedene Kriterien angeführt werden, bleibt das entscheidende Kriterium auch nach dreißig Jahren noch das juristische. Die Publikationsfähigkeit und damit auch die Werkförmigkeit werden maßgeblich durch die Persönlichkeitsrechte Dritter bestimmt. Die ›Ganzheit des Werks‹ ist im vorliegenden Fall sozusagen von Rechts wegen ausgeschlossen. Das zeigt die Tatsache, dass auch die Auslassungen im publizierten, werkförmigen Teil des ›Berliner Journals‹ mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte Dritter begründet werden.72

Auch wenn das juristische Kriterium letztlich einen höheren Stellenwert als das intentionale Kriterium besitzt, hat Frisch durch die Einsetzung des Stiftungsrates den ihm möglichen Spielraum seiner Werkherrschaft selbst postum noch ausgenutzt. Er hat die Entscheidung über die Publikation und die Form des publizierten Textes nicht Dritten, sondern einem Akteur überlassen, dem er die Verantwortung zur »Verbreitung und Verwertung« seines Werkes und Nachlasses »[b]ei gleichzeitiger strikter Beachtung der Persönlichkeitsrechte Dritter« übertragen hat und von dem er sicher sein konnte, dass dieser Akteur in seinem Sinne handeln würde.73

Veröffentlichungsakt und Werkwerdung

Dass ein Werk stets durch einen einmaligen Veröffentlichungsakt zustande kommt, kann wohl kaum als eine Beschreibung der realen Verhältnisse gelten.74 Das gilt auch für das ›Berliner Journal‹. Hier ist es, wie eben dargestellt, ein langsam fortschreitender, zerdehnter Institutionalisierungsprozess75, der dafür sorgt, dass das ›Berliner Journal‹ schon vor seiner Buchpublikation öffentlich wird.

Aber selbst diese besitzt nicht den Status eines einmaligen und letztgültigen Veröffentlichungsaktes, in dem Sinne, dass ein fester Text, eine letztgültige Werkform konstituiert wird. Vielmehr lassen sich zwei Einstellungen zu und Umgangsweisen mit dem publizierten Text unterscheiden. Zum einen wird sein Werkstatus sowie seine Werkform bestätigt, konsolidiert und seine Institutionalisierung vorangetrieben. Zum anderen wird die Veröffentlichung jedoch als unzureichend und nur vorläufig in Frage gestellt. Stattdessen wird eine weitere, umfassendere Veröffentlichung gefordert und Aus dem Berliner Journal eine andere, nämlich fragmentarische, Werkform zugeschrieben.

Zur Konsolidierung von Werkstatus und Werkform tragen verschiedene Akteure wie der Verlag, der Stiftungsrat, die Buchwirtschaft und Literaturkritik, aber auch die Leserinnen und Leser bei. Die endgültige Werkwerdung von Aus dem Berliner Journal wird besonders durch eine Buchvernissage inszeniert, die anlässlich der Buchpublikation am 28. Januar 2014 in der Akademie der Künste Berlin stattfand.76 ›Vernissage‹ bezeichnete ursprünglich das Ereignis der Vollendung eines Gemäldes, indem in Anwesenheit von Gästen eine transparente Lackschicht (frz. firnis) zum Schutz auf das Gemälde aufgetragen und es damit in dieser Form versiegelt wurde.77 Sie markiert als ritualisierter Akt die ›Vollendung‹ eines Werks. So lässt sich auch die Buchvernissage deuten: Hier ist es einerseits das Werk als ökonomisches Produkt, das dem Publikum vom Verlag präsentiert und in den Markt eingeführt wird. Andererseits ist es aber auch das Werk als philologisches Produkt, das vom Herausgeber und dessen Auftraggeber (dem Stiftungsrat) präsentiert und dessen philologische Herstellung zugleich beschrieben, erläutert und gerechtfertigt wird.78 Aber in beiden Fällen ist es zugleich auch ein ästhetisches Produkt, das präsentiert wird: nämlich ein literarisches Werk.

Im Hinblick auf die ästhetische Dimension des Textes findet eine weitere Festigung von Werkstatus und Werkform durch einen zentralen (und bisher kaum vollzogenen) Schritt der Institutionalisierung statt: Er wird zum Gegenstand der literaturwissenschaftlichen Interpretation. Dazu trägt Peter von Matt, der frühere Präsident der Max Frisch-Stiftung, mit seinem (vornehmlich in seiner Rolle als Literaturwissenschaftler) gehaltenen Vortrag im Rahmen der Buchvernissage bei, worin er dem Text eine spezifische Poetik sowie einen ihm eigenen »Kunstcharakter« zuschreibt und ihn davon ausgehend von Frischs anderen literarischen Tagebüchern emanzipiert.79 Dieser Institutionalisierung der ästhetischen Dimension von Aus dem Berliner Journal kann auch die Lesung während der Vernissage zugerechnet werden, die es durch die mündliche Präsentation (hier des Schauspielers Michael Mendl) auf eine spezifische Art ästhetisch erfahrbar macht. Zur ästhetischen Institutionalisierung trägt auch die Verlagspolitik bei: noch im selben Jahr erschien der Text in Form einer Lizenzausgabe in der Büchergilde Gutenberg, welche auch die materielle Dimension von Aus dem Berliner Journal ästhetisiert.80

Daneben wird Aus dem Berliner Journal auch ökonomisch institutionalisiert. Ablesbar ist dies nicht zuletzt an entsprechenden Platzierungen in Bestsellerlisten.81 Die guten Platzierungen zeigen nicht nur eine geglückte Nachlass- und Verlagspolitik an, sondern eben auch, dass Aus dem Berliner Journal zunehmend zum Gegenstand der (nicht-professionellen) Lektürepraxis wird. Dass diese wiederum weitere zentrale literarische Praktiken umfasst, die Werkstatus und Werkform des Textes konsolidieren, lässt sich heute zunehmend auch am digitalen literarischen Diskurs ablesen: So werden zum Beispiel in einigen von momentan 22 Rezensionen bei Amazon die von der Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte bedingten Auslassungen explizit gelobt, der Werkcharakter bestätigt und Aus dem Berliner Journal als veritables literarisches Werk bewertet.82 Als vollends institutionalisiert mag heute (zumindest im nicht-professionellen Bereich) gelten, was bei Wikipedia verzeichnet ist: Der Artikel »Aus dem Berliner Journal« wurde bereits am 2. August 2014 erstellt. Aus dem Berliner Journal erhält damit als ›Werk‹ Eingang in das (digitale) kulturelle Gedächtnis und wird im Artikel als literarisches Werk klassifiziert, rubriziert und in das Œuvre von Frisch eingeordnet.83

Neben diese Konsolidierung tritt allerdings zugleich eine Labilisierung von Werkstatus und Werkform, die auf verschiedene Umgangsweisen mit dem publizierten Text zurückgeht. Und das betrifft schon die Produzentenseite. Denn es ist keinesfalls so, dass Aus dem Berliner Journal als ein ›unproblematisches‹ Werk präsentiert wird. Einerseits wird die Textgenese etwa durch das »Nachwort« sowie den »Herausgeberbericht« von Strässle transparent gemacht. Andererseits wird die Fragmentarizität des Textes in verschiedenen Paratexten indiziert. So wird an prominenter Stelle, nämlich in den Peritexten der Buchausgabe in Form von Titel (Aus dem Berliner Journal) und Klappentext (»in Auszügen«), deutlich gemacht, dass mit dem Buch nicht das ganze ›Berliner Journal‹ publiziert wird.84 Auch erachten die Herausgeber in Epitexten wie Interviews eine weitere, umfassendere Publikation des ›Berliner Journals‹ als nicht völlig unmöglich: Strässle schließt die Publikation von weiteren Heften zumindest dann nicht aus, wenn die persönlichkeitsrechtlichen Aspekte nicht mehr so relevant sind,85 während Margit Unser eine solche jedenfalls dann impliziert, wenn sie sagt, dass die Herausgeber sich »aus Persönlichkeitsschutzgründen entschieden [haben], vorerst nur die ersten zwei der insgesamt fünf Ringhefte zu veröffentlichen«.86 Weitere Publikationen aus dem Nachlass lassen auch die Äußerungen von Thomas Sparr, dem verlegerischen Vertreter im Stiftungsrat, vermuten, die er am Ende der Buchvernissage formuliert hat: »Die Veröffentlichungen von Max Frisch sind noch lange nicht am Ende angelangt und das ist auch gut so«.87

Die Fragmentarizität des publizierten Textes hat auf Rezipientenseite zu teils heftiger Kritik geführt, die zugleich an die Forderung nach einer umfassenderen Publikation des ›Berliner Journals‹ geknüpft wurde: Es war (sowohl mit Bezug auf die Hefte 3 bis 5 als auch hinsichtlich der Auslassungen in den ersten beiden Heften) die Rede von einem »Torso«88, von »Amputation«89 und »Zensur«90. Als Argumente für eine umfassendere Publikation wurden zum Beispiel die Autorintention91 genannt oder auf ein allgemeines und biographisches Interesse an den Texten des ›Berliner Journals‹ verwiesen, das den Persönlichkeitsrechten gegenübergestellt und entsprechend höher bewertet wurde.92 Offenbar hat der durch derartige Kritik indizierte labile Werkstatus jedoch nicht notwendigerweise Konsequenzen für den Umgang mit dem Text. Denn trotz der angeführten Kritik an der Grenzziehung wird Aus dem Berliner Journal in ebendieser Form wie andere ›unproblematische‹ literarische Werke bewertet.93 Auf Seiten der nicht-professionellen Leserinnen und Leser findet sich teils eine ähnliche Kritik an der ›Zensur‹ sowie Aussagen, nach denen eine adäquate Würdigung des ›Berliner Journals‹ erst auf der Basis einer umfassenderen Ausgabe möglich sei.94

Obwohl also mittlerweile 38 Jahre nach der Sperrung eine Buchpublikation vorliegt und diese auch Eingang in die literarische Praxis gefunden hat, hat sich doch zumindest bis zu einem gewissen Grade die Aura des ›geheimen‹ und ›ominösen‹ Werks bewahrt. ›Werk‹ hier verstanden als eine Konzeptualisierung, die weder durch das überlieferte Konvolut (›Berliner Journal‹) noch durch die Publikation (Aus dem Berliner Journal) hinreichend konkretisiert ist. Letztere steht aufgrund ihrer relativen Publikationsfähigkeit sowie ihres labilen Werkstatus auch weiterhin in einer Spannung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, was sich auf die Umgangsweisen mit dem Text überträgt.

3. Das labile Werk – Werkwerdung als fortschreitende Institutionalisierung von Texten

Was lässt sich aus dem Fall des ›Berliner Journals‹, diesem Grenzfall des Werks, für die Fragen nach der Veröffentlichung und Werkwerdung von literarischen Texten lernen? Ein genauerer Blick auf die Geschichte des ›Berliner Journals‹ zeigt, dass es durch die Sperrung keineswegs aus dem literarischen Diskurs und der literarischen Praxis ausgeklammert geblieben ist. Durch spezifische Umgangsweisen und Zuschreibungen wird bereits ein künftiger Werkstatus auf das noch unpublizierte Typoskript im Nachlass zurückprojiziert. Der Text wird dabei bereits als das behandelt, was er einmal werden soll: als Werk. Aufgrund dieser virtualiter vollzogenen Werkwerdung wäre die Rede vom ›gesperrten Werk‹ sowie die Annahme eines Werkstatus noch während der Sperrung durchaus gerechtfertigt.

Mit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem gesperrten Typoskript tritt neben diese antizipierte Werkwerdung eine realiter vollzogene Werkwerdung, die mittels der Buchpublikation einen Institutionalisierungsschub bedingt.95 Das in Form des materiellen Textes vorliegende reale Werk ermöglicht nunmehr auch den Vollzug von jenen textbasierten literarischen Praktiken wie der Interpretation oder Wertung von Texten, die im Allgemeinen den Umgang mit literarischen Werken kennzeichnen. Doch kann hier nicht von einem einmaligen Veröffentlichungsakt die Rede sein. Vielmehr lassen sich mehrere einzelne (Teil-)Veröffentlichungsakte unterscheiden, die vor der – nichtsdestoweniger zentralen – Buchpublikation vollzogen werden und ihren Beitrag zur realiter vollzogenen Werkwerdung leisten.

Doch im Falle des ›Berliner Journals‹ kann nicht einmal diese doppelte Werkwerdung einen konsensuellen Werkstatus sowie eine stabile Werkform garantieren, wie die Kritik von Teilen der Leserschaft und von Seiten der Literaturkritik zeigt. Dennoch gibt es einige Anzeichen, die (zunächst) eine weitere Institutionalisierung und damit Konsolidierung von Werkstatus und Werkform erwarten lassen: So ist aufgrund des Vorliegens einer allgemein zugänglichen Textgrundlage zum einen anzunehmen, dass der publizierte Text zunehmend zum Gegenstand von zentralen Umgangsweisen mit literarischen Werken wird. Erste literaturwissenschaftliche Arbeiten96 sprechen ebenso dafür wie die zahlreichen Rezensionen und nicht zuletzt auch der Wikipedia-Eintrag zu Aus dem Berliner Journal. Zum anderen gibt es mit den Entwürfen zu einem dritten Tagebuch (2010) einen vergleichbaren Text von Frisch, dessen Werkwerdung in mancher Hinsicht weitaus problematischer war als die von Aus dem Berliner Journal und der dennoch bereits einen Werkstatus sowie einen Platz in Frischs Gesamtwerk erhalten hat.97

Ausgehend von diesen speziellen Beobachtungen zum ›Berliner Journal‹ möchte ich abschließend einige allgemeine (jedoch nicht mehr als tentative98) Thesen zu Werkwerdung und Veröffentlichung von literarischen Texten formulieren, indem ich die anfangs gestellten Fragen auf der Basis der vorangehenden Überlegungen zu beantworten suche.

Zu: 1) Was kann unter ›Veröffentlichung‹ genauer verstanden werden?

Es ist offensichtlich praxisfern, unter ›Veröffentlichung‹ allein den einmaligen Akt der Buch- oder einer anderen medienbasierten Publikation zu begreifen. Daher ist zumindest eine Differenzierung im Hinblick auf den Begriff der Veröffentlichung angezeigt: Es ist sicherlich sowohl Teilen der Praxis als auch einem allgemeinen, kodifizierten Wortgebrauch entsprechend und damit sinnvoll, im Hinblick auf literarische Texte unter ›Veröffentlichung‹ im engeren Sinne einen wie auch immer medial vermittelten und materiell basierten Veröffentlichungsakt als allgemeine Zugänglichmachung eines Textes oder Teilen eines Textes zu verstehen.99 Dabei geht dieser allerdings oftmals bereits auf genuin literarische oder philologische Praktiken zurück: sei es zum einen auf die Edition von Texten oder zum anderen auf die verlegerische Lektoratsarbeit. Zu beachten ist, dass dieser Veröffentlichungsakt oftmals nicht die erste (aber oftmals die erste relativ vollständige)100 allgemeine Zugänglichmachung des Textes ist, insofern Teile des Textes vorher in Form von Vorabdrucken oder Rezensionen schon publiziert worden sein können. Diese Veröffentlichungsakte im engeren Sinne sorgen für einen zentralen und oft wohl den einflussreichsten Institutionalisierungsschub in der Geschichte des jeweiligen Textes.101

Daneben sprechen Beispiele wie das ›Berliner Journal‹ dafür, unter ›Veröffentlichung‹ im weiteren Sinne einen von Praktiken verschiedener Akteure und Medien abhängigen fortschreitenden, relativ zerdehnten Institutionalisierungsprozess von literarischen Texten zu verstehen. Dabei geht die Institutionalisierung auf spezifische literarische und literaturwissenschaftliche Umgangsweisen mit Texten zurück, die oftmals impliziten Regeln oder Routinen folgen. Dass ein solcher Institutionalisierungsprozess nicht stets kontinuierlich abläuft, sondern auch sporadische Institutionalisierungsschübe zu erwarten sind, zeigt das ›Berliner Journal‹.

Zu: 2) Welche Rolle spielt die Veröffentlichung für die Werkwerdung von Texten?

Die Veröffentlichung ist zentral für die Werkwerdung von Texten. Allerdings spricht das Beispiel des ›Berliner Journals‹ dafür, dass für die Werkwerdung schon eine Veröffentlichung im weiteren Sinne, das heißt eine beginnende oder langsam fortschreitende Institutionalisierung des Textes ausreicht.102 Eine solche ist selbst dann ausreichend, wenn nicht alle Akteure den Text als Werk gebrauchen (präsentieren, rubrizieren etc.) – oder, sofern er bereits im engeren Sinne veröffentlicht ist, nicht alle den Status anerkennen, sondern ihn nur als vorläufige, fragmentarische Publikation begreifen und behandeln. Diese Spannung zwischen abgeschlossenem, publiziertem Werk und vorläufigem Fragment muss jedoch nicht zwangsläufig und letztgültig aufgelöst werden: Es bietet sich mit Blick auf die Praxis vielmehr an, die Kategorie des Werks – wie die Kategorie der Veröffentlichung – nicht an Texteigenschaft zurückzubinden, sondern als das Ergebnis von Tätigkeiten aufzufassen, die sich auf Texte richten. Der Werkstatus von Texten ist das Resultat von Umgangsweisen mit und Eingrenzungen von Texten – und diese Grenzen können verschoben werden. Einerseits garantiert der Veröffentlichungsakt im engeren Sinne also nicht einen festen Text oder einen unumstrittenen Werkstatus, sondern Werke sind labile Konzeptionen von und Zuschreibungen an eine Textgrundlage, die ihren Umfang aber auch ihre Bedeutung noch verändern kann. Das spricht für Modellierungen des Werks als Grenze oder Grenzziehung.103 Andererseits, das zeigt der Sonderfall des ›Berliner Journals‹, muss der Text nicht einmal (allgemein) zugänglich, also im engeren Sinne veröffentlicht sein, damit jene Praktiken vollzogen werden und der (unzugängliche) Text Werkstatus erhält. Während der Sperrung ist das ›Berliner Journal‹ nichts als eine Zuschreibung an ein wie auch immer geartetes Objekt im Safe einer Schweizer Bank. Dieser Umstand spricht wiederum für Auffassungen des Werks als make believe-Praxis104 oder institutionelle Tatsache105. Aus dieser Perspektive erfasst die Kategorie des Werks das Ereignis einer labilen Institutionalisierung von Texten.

Zu: 3) Welche Rolle spielt die Autorin oder der Autor in diesem Zusammenhang?

Ausgehend von einer solchen praxeologischen Auffassung des Werks stellt sich auch die Relation zwischen Autor und Werk in einem anderen Licht dar. Diese ist nämlich nicht exklusiv – oder wie von Matt formuliert hat: »Die Autoren sind nicht die letzte Instanz über die Werke«.106 Das gilt in vielerlei Hinsicht: in Bezug auf die Produktion, die Werkwerdung, die Rezeption (und damit Wertung, Klassifikation, Herstellung von Werkzusammenhängen, Interpretation etc.). Die Institutionalisierung von Texten und ihre Konzeptualisierungen als Werke vollziehen sich in komplexen Netzwerken von verschiedenen Akteuren. Das spricht dafür, dass die Werkherrschaft von Autoren keineswegs unbegrenzt ist. Werke, ihr Status, ihre Gestalt, ihre Bedeutung und ihre Wirkung, hängen entscheidend vom Publikum und den jeweiligen Umgangsweisen mit Texten ab: »Die Öffentlichkeit, in die das Erzeugnis eintritt, und nicht der Autor, ›bildet‹ das Werk.«107 Nicht umsonst bezeichnet Frisch schon 1958 die Öffentlichkeit als ›Partner‹, und zwar als Kommunikationspartner. Gerade für Frisch ist dies eine durchaus intime Beziehung, insofern die Kommunikation zugleich und vor allem auch Selbstvergewisserung ist: »Bedürfnis nach Kommunikation… Man möchte gehört werden; man möchte nicht so sehr gefallen als wissen, wer man ist.«108 Es ist diese wechselseitige Beziehung, die bei Frisch die Spannung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit von Autor und Werk virulent macht. In Form einer Selbstkritik findet sich dies auch in Aus dem Berliner Journal: »Ein Erfolgsschriftsteller also, nicht einmal ein Hochstapler, nur eben am Pranger der Öffentlichkeit; dieser Pranger als Halt.«109 Diese Abhängigkeit, die man – sofern sie eine grundlegende Bedingung für die Werkwerdung ist – vielleicht auch als ›Werkpartnerschaft‹ bezeichnen könnte, ist offenbar nicht nur für Frisch eine grundlegende Disposition der literarischen Praxis.110 Und davon ausgehend entwickeln Autorinnen und Autoren elaborierte Strategien etwa in Form von Werk- oder Nachlasspolitiken, um mit diesen Bedingungen und Beschränkungen umzugehen.111 Es werden Beziehungen zwischen Autor, Werk und dritten Akteuren geknüpft, die von der Autorin oder dem Autor so disponiert werden, dass die Akteure in Bezug auf das Werk in ihrem oder seinem Sinne handeln. Ebenso können Autorinnen und Autoren (z.B. durch die von ihnen ›gesteuerten‹ Akteure wie den Stiftungsrat im Falle des ›Berliner Journals‹) wiederum andere Akteure (z.B. Erben, Verlag) in Bezug auf ihr Werk und dessen Behandlung bis zu einem gewissen Grad ausschließen oder in ihren Handlungen blockieren. Frisch formuliert diesen Umstand gegenüber Johnson so: »Sie sehen: als er siebzig war, drängte es den Alten doch nach Ordnung und Vorsicht gegenüber Verleger und Erben; daher die Stiftung.«112 Aber auch jene sind aktiver Teil des Netzwerkes und können sich wiederum auf bestimmte Weise, etwa durch juristische Aktivitäten, zu Autorinnen und Autoren, ihren Werken oder anderen Akteuren positionieren und entsprechend Einfluss nehmen.113 Gleiches gilt für Akteure der Literaturkritik oder der Literaturwissenschaft. So verstanden ist auch die Beziehung zwischen Autor und Werk labil und variabel. Sie ist nur ein Teil eines komplexen Netzwerks von Akteuren, und damit nur ein Teil der labilen Institutionalisierung eines Textes als ›Werk‹.114

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  • 1. Vgl. Miroslav Červenka: »Textologie und Semiotik«. In: Gunter Martens u. Hans Zeller (Hg.): Texte und Varianten. Probleme ihrer Edition und Interpretation. München 1971, S. 143–163, hier S. 144f.; Gunter Martens: »Das Werk als Grenze. Ein Versuch zur terminologischen Bestimmung eines editorischen Begriffs«. In: editio 18 (2004), S. 175–186, hier S. 179; Carlos Spoerhase: »Was ist ein Werk? Über philologische Werkfunktionen«. In: Scientia Poetica. Jahrbuch für Geschichte der Literatur und der Wissenschaften 11 (2007), S. 276–344, hier S. 288; Thomas Kater: »Im Werkfokus: Grundlinien und Elemente eines pragmatischen Werkbegriffs«. In: Lutz Danneberg, Annette Gilbert u. Carlos Spoerhase (Hg.): Das Werk. Zum Verschwinden und Fortwirken eines Grundbegriffs. Berlin, München, Boston (i. Druck), wo ich einige Gedanken umreiße, die ich hier weiterentwickele. Vgl. allgemein zum Phänomen der Veröffentlichung Lynne Tatlock (Hg.): Publishing Culture and the »Reading Nation«. German Book History in the Long Nineteenth Century. Rochester / N.Y. 2010; Annette Gilbert (Hg.): Publishing as Artistic Practice. Berlin 2016; Cornelia Ortlieb u. Tobias Fuchs (Hg.): Schreibekunst und Buchmacherei. Zur Materialität des Schreibens und Publizierens um 1800. Hannover 2017. Insgesamt ist die Forschungslage zur Veröffentlichung – vor allem aus theoretischer Perspektive – jedoch noch dürftig.
  • 2. Martin Kölbel: »Das literarische Werk. Zur Geschichte eines Grundbegriffs der Literaturtheorie«. In: Text. Kritische Beiträge 10 (2006), S. 27–44, hier S. 36.
  • 3. Art. »veröffentlichen«. In: Duden. Das Bedeutungswörterbuch. Duden Bd. 10. 3. Aufl. Mannheim u.a. 2002, S. 988. Die noch junge Wortgeschichte von ›veröffentlichen‹ wäre eingehender im Hinblick auf die Herausbildung einer spezifischen, ökonomisierten sowie durch die Philologie institutionalisierten literarischen Praxis zu problematisieren. Vgl. zur Etymologie Art. »VERÖFFENTLICHEN«. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 12,1: V–Verzwunzen. Leipzig 1956, S. 951.
  • 4. Vgl. Martens: »Das Werk als Grenze« (Anm. 1), S. 176 u. allgemein Siegfried Scheibe (Hg.): Zu Werk und Text. Beiträge zur Textologie. Berlin 1991.
  • 5. Vgl. zur Werkwerdung als Übergang vom Text zum Werk Annette Gilbert: Im toten Winkel der Literatur. Grenzfälle literarischer Werkwerdung seit den 1950er Jahren. Paderborn 2018, z. B. S. 13. Der hier in ähnlicher Weise gebrauchte Begriff der Werkwerdung ist von einem engeren Begriff der Textgenese zu unterscheiden, der die (vor allem durch Schrift fixierte) Entwicklung eines Textes bis zu seiner Publikation umfasst und oftmals die Autorintention zum zentralen Strukturierungsprinzip dieser Entwicklung macht. Vgl. Almuth Grésillon: Literarische Handschriften. Einführung in die »critique génétique«. Übers. v. Frauke Rother u. Wolfgang Günther. Bern u.a. 1999, S. 299; Klaus Kanzog: Einführung in die Editionsphilologie der neueren deutschen Literatur. Berlin 1991, S. 116; Anne Bohnenkamp: »Autorschaft und Textgenese«. In: Heinrich Detering (Hg.): Autorschaft. Positionen und Revisionen. Stuttgart, Weimar 2002, S. 62–79, hier S. 66. Zwar kann die Textgenese zum Ausgangspunkt und Argument für bestimmte Umgangsweisen oder Positionierungen im Prozess der Werkwerdung werden, doch ist letztere weiter gefasst: Mit ›Werkwerdung‹ werden im Folgenden besonders die medialen, institutionellen und praxeologischen Faktoren begriffen, die auf die Konstituierung eines Werks und die öffentliche Wahrnehmung desselben einwirken.
  • 6. Das ›Berliner Journal‹ wurde in fünf Heften überliefert, wovon die ersten beiden in Auszügen als Aus dem Berliner Journal publiziert wurden. Im Folgenden gebrauche ich die kursivierte Schreibweise Aus dem Berliner Journal, wenn ich die Buchpublikation meine. Mit ›Berliner Journal‹ meine ich hingegen die gesamte Überlieferung, also alle fünf Hefte. Vgl. zur Beschaffenheit der Überlieferung Thomas Strässle: »Herausgeberbericht«. In: Max Frisch: Aus dem Berliner Journal. Hg. v. Thomas Strässle unter Mitarb. v. Margit Unser. Berlin 2015 [2014], S. 199–205, hier S. 199f.
  • 7. Vgl. dazu Till Dembeck u.a.: Kap. »Privatpublikationen«. In: Natalie Binczek, Till Dembeck u. Jörgen Schäfer (Hg.): Handbuch Medien der Literatur. Berlin, Boston 2013, S. 424–440.
  • 8. Oliver Meier: »›Dieser verfettete Alte, der ich bin‹«. In: Berner Zeitung Online, 16. Januar 2014.
    https://www.bernerzeitung.ch/kultur/buecher/Dieser-verfettete-Alte-der-ich-bin/story/31830647 (zuletzt eingesehen am 17. November 2017).
  • 9. Volker Hage: Max Frisch mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten dargestellt von Volker Hage. 9. Aufl. Reinbek 1993 [1983].
  • 10. Vgl. etwa Walter Schmitz: Max Frisch. Das Spätwerk (1962–1982). Tübingen 1985; Ullrich Ramer: Max Frisch. Gesamtbibliografie. Frankfurt / M. 1993; Jürgen H. Petersen: Max Frisch. 2. Aufl. Stuttgart 1989 [1978].
  • 11. Vgl. Max Frisch u. Uwe Johnson: Der Briefwechsel 1964 – 1983. Hg. v. Eberhard Fahlke. 3. Aufl. Frankfurt / M. 1999, S. 81, 223, 225f., 227, 228.
  • 12. Vgl. Eberhard Fahlke: »Ein Nachwort«. In: Frisch u. Johnson: Der Briefwechsel (Anm. 11), S. 405–431, hier S. 429. Der entsprechende Text von Frisch findet sich auf Seite 32 der erwähnten Ausgabe des ZEIT-Magazins.
  • 13. Für diesen Hinweis danke ich Tobias Amslinger.
  • 14. Vgl. z.B. Urs Bircher: Mit Ausnahme der Freundschaft. Max Frisch 1956–1991. Zürich 2000, S. 105f., 164, 209, 270; Lioba Waleczek: Max Frisch. München 2001, S. 116; Nicole Henneberg: Max Frisch in Berlin-Friedenau 1973–1978. Frankfurt / O. 2004, S. 13f.
  • 15. Vgl. z.B. Thomas Herold u. Thomas Schulz: »Der fremde Freund. Marianne Frisch und Uwe Johnson«. In: Roland Berbig u.a. (Hg.): Uwe Johnson. Befreundungen. Gespräche, Dokumente, Essays. Berlin, Zepernick 2002, S. 325–344, hier S. 332; Walter Obschlager: »Zur Geschichte des Max Frisch-Archivs an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich«. In: Librarium: Zeitschrift der Schweizerischen Bibliophilen-Gesellschaft 51 (2008), S. 215–225, hier S. 221; Céline Letawe: Max Frisch – Uwe Johnson. Eine literarische Wechselbeziehung. St. Ingbert 2009, S. 109, 110, 111 Fn. 25, 115.
  • 16. Vgl. z.B. Volker Weidermann: Max Frisch. Sein Leben, seine Bücher. Köln 2010, S. 351, 397; Julian Schütt: Max Frisch. Biographie eines Aufstiegs 1911–1954. Berlin 2011, S. 16, 506 Anm. 2, 590.
  • 17. Vgl. Max Frisch: »›Ich bin auf Erfahrungen sehr angewiesen.‹ Volker Hage im Gespräch mit Max Frisch«. In: Volker Hage (Hg.): Max Frisch. Sein Leben in Bildern und Texten. Berlin 2011, S. 213–244.
  • 18. Vgl. z.B. Andreas B. Kilcher: Max Frisch. Leben, Werk, Wirkung. Berlin 2011, S. 80, 156.
  • 19. Vgl. Max Frisch-Stiftung: »Medienmitteilungen« vom 14. Mai 2011 und 20. September 2011. In: Max Frisch-Archiv an der ETH-Bibliothek, Zürich (= MFA); Marco Guetg: »Frischs Geheimnis wird gelüftet. Max Frischs ›Berliner Journal‹ blieb 20 Jahre über seinen Tod gesperrt. In zwei Wochen läuft die Frist ab«. In: Der Sonntag 11 vom 20. März 2011, S. 37.
  • 20. Die Ausstellung fand – allerdings ohne den Teil zum ›Berliner Journal‹ – erstmals 2011 im Zürcher Museum Strauhof statt. Für die Rezensionen vgl. z.B. ohne Verfasser: »Berlin: auch Provinz, aber anders. Max Frisch in Berlins Akademie der Künste«. In: nd. sozialistische Tageszeitung Online vom 17. Januar 2012. https://www.neues-deutschland.de/artikel/215801.berlin-auch-provinz-aber-anders.html (zuletzt eingesehen am 27. November 2017); Wiebke Porombka: »Hackepetergemütlich. Die Akademie der Künste präsentiert die Berliner Jahre von Max Frisch, der in Friedenau wohnte und sich viel im Ostteil der Stadt umtat«. In: Tagesspiegel Online vom 29. Januar 2012. http://www.tagesspiegel.de/kultur/literatur-hackepetergemuetlich/6123996.html (zuletzt eingesehen am 11. November 2017); kil: »Erkenntnisse eines Egonauten. Was geht mich Watergate an? Die Berliner Akademie der Künste zeigt eine Ausstellung über Max Frisch«. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. Januar 2012.
  • 21. Vgl. [Max Frisch]: »Meister der Beobachtung«. In: ZEIT Online vom 27. Dezember 2013. http://www.zeit.de/2014/01/max-frisch-berliner-journal-vorabdruck (zuletzt eingesehen am 14. Januar 2018); [Max Frisch]: »Flaschenpost aus den siebziger Jahren«. In: Neue Zürcher Zeitung vom 28. Dezember 2013. https://www.nzz.ch/flaschenpost-aus-den-siebziger-jahren-1.18211496 (zuletzt eingesehen am 15. De­zember 2017).
  • 22. Vgl. z.B. Thomas Strässle: »In der Tradition seiner großen Tagebücher. Thomas Strässle über Max Frischs ›Berliner Journal‹, das im Januar erscheinen wird«. Interview von Marco Guetg. In: Solothurner Zeitung vom 28. Dezember 2013, S. 36.
  • 23. Vgl. z.B. Volker Weidermann: »Ich merke schon meine Scham«. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung Online vom 10. Januar 2014. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/buecher-der-woche/romane-der-woche/max-frisch-aus-dem-berliner-journal-ich-merke-schon-meine-scham-12746249.html (zuletzt eingesehen am 15. November 2017); Volker Hage: »›So spät ist es schon?‹«. In: Der Spiegel 3 (2014) vom 13.01.2014. Online: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124381350.html (zuletzt eingesehen am 17. November 2017); Gregor Dotzauer: »Der faule Frieden von Friedenau«. In: Tagesspiegel Online vom 15. Januar 2014. http://www.tagesspiegel.de/kultur/teile-von-max-frischs-berliner-journal-veroeffentlicht-der-faule-frieden-von-friedenau/9338196.html (zuletzt eingesehen am 27. November 2017).
  • 24. Unter ›literarischer Praxis‹ verstehe ich sowohl nicht-professionelle Umgangsweisen mit literarischen Texten von Leserinnen und Lesern als auch professionelle, etwa literaturwissenschaftliche, archivarische, literaturkritische, verlegerische, buchhändlerische Tätigkeiten. Obwohl ›literarische Praxis‹ ein vielgebrauchter Begriff ist, liegen kaum Begriffsexplikationen vor. Vgl. jedoch Stephan Mussil: »Literatur und Geist. Überlegungen zur Theorie der literarischen Praxis«. In: Alexander Löck u. Jan Urbich (Hg.): Der Begriff der Literatur. Transdisziplinäre Perspektiven. Berlin, New York 2010, S. 427–449, hier bes. S. 443f.; Peter Lamarque u. Stein Haugom Olsen: Truth, Fiction and Literature. A Philosophical Perspective. Oxford 1994, Kap. 10, S. 255–267.
  • 25. Vgl. z.B. Andréa Bellinger u. David J. Krieger (Hg.): ANThology. Ein einführendes Handbuch zur Akteur-Netzwerk-Theorie. Bielefeld 2006. Das Potential des Netzwerkbegriffs als einer analytischen Kategorie wird zunehmend auch in der Literaturwissenschaft gesehen. Vgl. Carlos Spoerhase: »›Manuscript für Freunde‹. Die materielle Textualität literarischer Netzwerke 1760–1830 (Gleim, Klopstock, Lavater, Fichte, Reinhold, Goethe)«. In: Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte 88.2 (2014), S. 172–205; Hannes Fischer u. Erika Thomalla: »Literaturwissenschaftliche Netzwerkforschung zum 18. Jahrhundert«. In: Zeitschrift für Germanistik, Neue Folge 26.1 (2016), S. 110–117; Hannes Fischer u. Daniel Zimmer: »Werke im Netzwerk. Relationale Autorschaft im 18. Jahrhundert (Workshop in Berlin v. 11.–12.05.2017)«. In: Zeitschrift für Germanistik, Neue Folge 28.1 (2018), S. 137–140.
  • 26. Max Frisch an Uwe Johnson, Brief vom 26. Oktober 1980. Zit. nach: Frisch u. Johnson: Der Briefwechsel (Anm. 11), S. 227.
  • 27. Frisch: »›Ich bin auf Erfahrungen sehr angewiesen.‹« (Anm. 17), S. 232.
  • 28. Diese ›Auflage‹ wiederholt Frisch auch in der schriftlichen Vollmacht, die er Johnson auf dessen Bitte zukommen ließ. Vgl. Anlage zum Brief vom 26. Oktober 1980. Zit. nach: Frisch u. Johnson: Der Briefwechsel (Anm. 11), S. 228.
  • 29. Frisch: »›Ich bin auf Erfahrungen sehr angewiesen.‹« (Anm. 17), S. 222f.
  • 30. Zum ›Nachlassbewusstsein‹ als »Antizipation einer späteren Erschließung und Erforschung des eigenen Nachlasses« vgl. Kai Sina u. Carlos Spoerhase: »Gemachtwordenheit«. In: Dies. (Hg.): Nachlassbewusstsein. Literatur, Archiv, Philologie 1750–2000. Göttingen 2017, S. 7–17, hier S. 15.
  • 31. Vgl. zum Verhältnis von Werkherrschaft und Offenheit des Œuvres Spoerhase: »Was ist ein Werk?« (Anm. 1), S. 339, 341. Zum Archiv als Ort der Werkgenese vgl. Magnus Wieland: »Werkgenesen: Anfang und Ende des Werks im Archiv«. In: Danneberg, Gilbert u. Spoerhase (Hg.): Das Werk (Anm. 1).
  • 32. Einen solchen Weg hat er im Fall von Montauk bereits beschritten. Vgl. dazu Weidermann: Max Frisch (Anm. 16), bes. S. 333.
  • 33. Ein Argument, das für eine Strategie Frischs in dieser Hinsicht spricht, ist die Tatsache, dass er die oben zitierte Äußerung im Gespräch mit Hage nach der Aussage gegenüber Johnson (er könne sich nicht genau an den Inhalt des ›Berliner Journal‹ erinnern) tätigt und nun erstaunlicherweise wieder Genaueres zu Form und Inhalt beitragen kann.
  • 34. Die Gründung des Stiftungsrates erfolgte 1979, der Aufbau des Archivs begann 1980. Dem mindestens fünf Mitglieder umfassenden Stiftungsrat soll nach Frischs Willen mindestens ein Schriftsteller, ein Literaturwissenschaftler, ein Verlagsvertreter sowie ein Vertreter der Familie Frisch angehören. Vgl. Obschlager: »Zur Geschichte des Max Frisch-Archivs« (Anm. 15), S. 215.
  • 35. So betont Margit Unser: »Ich setze große Hoffnungen in dieses Manuskript« und »wir werden nicht enttäuscht«. Peter von Matt konstatierte: »Frisch hat kaum je einen Satz geschrieben, der nicht bereits geformt war oder auf dem Weg zur Form.« Vgl. für beide Zitate Guetg: »Frischs Geheimnis wird gelüftet« (Anm. 19), S. 37.
  • 36. »Medienmitteilung« vom 20. September 2011. In: MFA (Anm. 19) u. vgl. »Medienmitteilung« vom 14. Mai 2011. In: MFA (Anm. 19).
  • 37. So nennt es Frischs damalige Ehefrau. Vgl. Herold u. Schulz: »Der fremde Freund« (Anm. 15), S. 332.
  • 38. Hage: Max Frisch (Anm. 9), S. 108.
  • 39. Vgl. Bircher: Mit Ausnahme der Freundschaft (Anm. 14), S. 105f.; Waleczek: Max Frisch (Anm. 14), S. 116; Henneberg: Max Frisch in Berlin-Friedenau (Anm. 14), S. 13f.; Weidermann: Max Frisch (Anm. 16), S. 351, 397; Letawe: Max Frisch – Uwe Johnson (Anm. 15), S. 109. Allerdings wird das ›Berliner Journal‹ nicht immer erwähnt: vgl. Petersen: Max Frisch (Anm. 10); Ingeborg Gleichauf: Jetzt nicht die Wut verlieren. Max Frisch – eine Biografie. München 2010.
  • 40. Vgl. Kilcher: Max Frisch (Anm. 18), S. 80.
  • 41. Vgl. Bircher: Mit Ausnahme der Freundschaft (Anm. 14), S. 164; Letawe: Max Frisch – Uwe Johnson (Anm. 15), S. 111 Fn. 25.
  • 42. Vgl. Guetg: »Frischs Geheimnis wird gelüftet« (Anm. 19), S. 37.
  • 43. Vgl. Bircher: Mit Ausnahme der Freundschaft (Anm. 14), S. 270; Kilcher: Max Frisch (Anm. 18), S. 156; Schütt: Max Frisch (Anm. 16), S. 590.
  • 44. Vgl. Schütt: Max Frisch (Anm. 16), S. 16, 506 Anm. 1; »Medienmitteilung« vom 20. September 2011. In: MFA (Anm. 19); Porombka: »Hackepetergemütlich« (Anm. 20). Eine inkonsistente typographische Gestaltung ließe sich davon ausgehend auch als Unsicherheit bezüglich des Werkstatus des ›Berliner Journals‹ lesen. Vgl. Letawe: Max Frisch – Uwe Johnson (Anm. 15), wo es einerseits via Kursivierung den Status eines Werks (S. 110, 111 Fn. 25, 115), andererseits durch Anführungszeichen den Status einer Vorstufe eines Werks erhält (S. 7, 109).
  • 45. Vgl. Ohne Verfasser: »Konzeptpapier für eine ›Lesung Berlin-Texte von Max Frisch / Akademie der Künste, 24.1.2012‹«. In: MFA. Dort wird die Möglichkeit eines Einschubes erwogen, in welchem Status und Kontext des ›Berliner Journals‹ erklärt werden sollen. Im Rahmen der Ausstellung wurde das ›Berliner Journal‹ jedoch vor allem in seiner Funktion als literaturhistorisches Dokument präsentiert, um Aufschluss über Frischs Berliner Zeit zu geben.
  • 46. Ohne Verfasser: »Berlin: auch Provinz, aber anders« (Anm. 20); kil: »Erkenntnisse eines Egonauten« (Anm. 20).
  • 47. Vgl. Porombka: »Hackepetergemütlich« (Anm. 20).
  • 48. [Frisch]: »Meister der Beobachtung« (Anm. 21).
  • 49. Vgl. Johnson an Frisch, Brief vom 22. September 1980. Zit. nach: Frisch u. Johnson: Der Briefwechsel (Anm. 11), S. 225f.
  • 50. Johnson an Frisch, Brief vom 31. Oktober 1980. Ebd., S. 228.
  • 51. Ein Beispiel: »Deformation durch Schriftstellerei als Beruf, Popanz der Öffentlichkeit; als lebe man, um etwas zu sagen. Wem?« Max Frisch: Aus dem Berliner Journal. Hg. v. Thomas Strässle unter Mitarb. v. Margit Unser. Berlin 2015 [2014], S. 21 u. vgl. ebd., S. 57, 93f.
  • 52. Thomas Strässle: »Nachwort«. In: Max Frisch: Aus dem Berliner Journal. Hg. v. Thomas Strässle unter Mitarb. v. Margit Unser. Berlin 2015 [2014], S. 173–192, hier S. 176.
  • 53. Vgl. zum Problemkomplex von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten Karoline Sophia Bülow: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch künstlerische Werke. Berlin 2013.
  • 54. »Öffentliche letztwillige Verfügung« vom 8. Februar 1991. In: MFA. Zit. nach Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 177.
  • 55. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 177.
  • 56. Strässle: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 205.
  • 57. Vgl. für ein editionsphilologisches Modell des Werks als Grenze Martens: »Das Werk als Grenze« (Anm. 1). Für Philippe Lejeune widerspricht gerade diese Grenzziehung und Herstellung eines publikationsfähigen Buches der spezifischen Form des Tagebuchs: »Textgenetische Untersuchungen befassen sich fast immer mit veröffentlichten Werken, deren Wert, wie man meint, die Mühe lohnt, [sic] [ihre] Entstehung zu erforschen, indem man gleichsam stromaufwärts zu den ›avant-texten‹ – oft Manuskripten – zurückgeht. Was vom Manuskript zum veröffentlichten Buch führt, ist also eine Weiterentwicklung, eine Verbesserung. Beim Tagebuch ist es umgekehrt: beim Tagebuch führt ein Prozeß der Verschlechterung, der Verarmung zum Buch. Diese Behauptung mag hart erscheinen und die Anhänger des Tagebuchs als ›Werkes‹ schockieren. Aber für die Tagebuchform ist die Manuskriptform kein Ausgangspunkt, kein provisorisches Stadium, sondern ein Endpunkt. Alles, was ihm später widerfährt (insbesondere die Publikation), wird eine Veränderung dessen sein, was es seinem Wesen nach ist«. Philippe Lejeune: »Tagebuch und Textgenetik«. In: Ders.: »Liebes Tagebuch«. Zur Theorie und Praxis des Journals. Hg. v. Lutz Hagestedt. Übers. v. Jens Hagestedt. München 2014, S. 373–392, hier S. 377. Ob diese aufschlussreichen Überlegungen Lejeunes aber gerade auf Frischs Tagebücher zutreffen, die ja eine spezifische Form des literarischen Tagebuchs darstellen, erscheint mir – auch im Hinblick auf Frischs eigene Aussagen – fraglich zu sein.
  • 58. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 173; vgl. Ders.: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 199f.
  • 59. Vgl. dazu Spoerhase: »Was ist ein Werk?« (Anm. 1), S. 288.
  • 60. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 173; vgl. Ders.: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 200.
  • 61. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 184, 173f.
  • 62. Strässle: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 199. Davon ausgenommen ist ein Einschub in Heft 2, der sowohl materiell als auch durch einen eigenen Paratext (Titel: »BERZONA SOMMER 73 / SABLES D’OR.«) abgesetzt und dessen Ende durch ein Blatt mit dem Vermerk: »Fortsetzung BERLINER JOURNAL (privat.)« markiert ist (ebd., S. 199, 205).
  • 63. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 173.
  • 64. Strässle: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 199.
  • 65. Ebd., S. 200; vgl. ebd., S. 199f.
  • 66. Vgl. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 173.
  • 67. Dabei macht Strässle transparent, dass Frischs Äußerungen in Bezug auf die Publikationsfähigkeit widersprüchlich sind (vgl. ebd., S. 175f.). Für das Vorliegen einer Publikationsintention auf Seiten Frischs spricht auch die Tatsache, dass er in Erwägung gezogen hat, einen »neuen Tagebuch-Text, etwa ›Berliner Aufzeichnungen 1973‹« sowie »ein angefangenes Prosastück ›Zürich als geteilte Stadt‹« (das sich ebenfalls in Frisch: Aus dem Berliner Journal [Anm. 51], S. 113–117 findet) in seine Werkausgabe zu übernehmen. Vgl. Siegfried Unseld u. Burgel Zeeh: »Protokoll eines Gesprächs von Max Frisch, Hans Mayer und S.U. über eine ›Gesamtausgabe Max Frisch‹. Berzona, 29./30. Juni 1973, 4. Juli 1973«. In: MFA, S. 1–4, hier S. 3f. Die Rechte für dieses Zitat verbleiben beim Suhrkamp Verlag. Für den Hinweis auf das Dokument danke ich Tobias Amslinger. Vgl. zur Entstehung der Werkausgabe Tobias Amslinger: »›Leben mit einer Dünndruckausgabe?‹ Max Frischs Gesammelte Werke in zeitlicher Folge bei Suhrkamp«. In: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 43.1 (2018), S. 108–126.
  • 68. Frisch: Aus dem Berliner Journal (Anm. 51), S. 38; als Faksimile ebd., S. 196 sowie als Rückenblatt der gebundenen Ausgabe (z.B. der 3. Auflage von 2014).
  • 69. Zitate von Thomas Strässle in: Ohne Verfasser: »Mitschnitt Buchvernissage«, CD 14:3. In: MFA, ab 01:06:00.
  • 70. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 178.
  • 71. »In der Verlagerung des schriftstellerischen Formwillens vom Berliner Journal zu Montauk (hauptsächlich geschrieben in der zweiten Hälfte 1974, veröffentlicht 1975) liegt auch der Grund, weshalb die hier vorgelegte Fassung des Berliner Journals unmittelbar vor Frischs Abreise im Frühjahr 1974 endet«. Ebd., S. 179 [meine Hervorhebung, T.K.]. Vgl. für weitere Argumente ebd., S. 179–181. Für Strässles These spricht darüber hinaus eine Interviewäußerung Frischs vom November 1974, in der er sich wohl auf das ›Berliner Journal‹ bezieht – ohne es allerdings beim Namen zu nennen: »Ich habe auch zwischen dem ersten und zweiten Tagebuch viele, zwei Jahrzehnte ungefähr, kein Tagebuch veröffentlicht, aus Angst, dass es dann für mich eine Formroutine wird, so musste ich abbrechen, ich habe auch jetzt wieder abgebrochen«. Heinz Ludwig Arnold: »Gespräch mit Max Frisch 25./26.11.1974«. In: Ders.: Meine Gespräche mit Schriftstellern 1974–1977. München 2011. MP3 CD. 21h 29min, 01:54:15 [meine Hervorhebung, T.K.].
  • 72. Vgl. Strässle: »Nachwort« (Anm. 52), S. 177; Ders.: »Herausgeberbericht« (Anm. 6), S. 204.
  • 73. Obschlager: »Zur Geschichte des Max Frisch-Archivs« (Anm. 15), S. 215, 221.
  • 74. Das zeigt neben vielen anderen Beispielen nicht zuletzt die Zeitschriften- und Fortsetzungsliteratur, welche die (naive) Vorstellung eines einmalig publizierten einheitlichen Werks massiv in Frage stellt. Vgl. Nicola Kaminski, Nora Ramtke u. Carsten Zelle (Hg.): Zeitschriftenliteratur/Fortsetzungsliteratur. Hannover 2014.
  • 75. Unter ›Institutionalisierung‹ verstehe ich einen Prozess, in dessen Rahmen ein Text zunehmend zum Gegenstand spezifischer – in diesem Fall literarischer – Praktiken wird, die durch oftmals implizite Regeln oder Konventionen geleitet werden. Diese Auffassung ist dem Verständnis von ›Institution‹ verpflichtet, das Lamarque u. Olsen (Truth, Fiction, and Literature [Anm. 24], S. 256) vorschlagen: «An institution […] is a rule-governed practice which makes possible certain (institutional) actions which are defined by the rules of the practice and which could not exist as such without those rules».
  • 76. Neben der Buchvernissage fanden weitere Buchpräsentationen in Zürich (03.02.2014), Basel (18.02.14) und Leipzig (14./15.03.14) statt, für die wohl eine ähnliche konsolidierende Funktion zu veranschlagen ist.
  • 77. Vgl. Christoph Wetzel: Reclams Sachlexikon der Kunst. Stuttgart 2007, S. 467, 151.
  • 78. Zum Beispiel erzählt Peter von Matt von seinem ersten Eindruck nach der Entsperrung des ›Berliner Journals‹: »das ist ja großartig, das kann man publizieren […], da hat es wirklich durchgearbeitete Texte drin, die so ohne weiteres druckreif sind […], damit kann man etwas machen« (Ohne Verfasser: »Mitschnitt Buchvernissage« [Anm. 69], 01:00:56.
  • 79. Der Vortrag ist unter dem Titel: »Schreiben als Akt der Forschung. Max Frischs ›Berliner Journal‹«. In: Sinn und Form 66.4 (2014), S. 542–546 erschienen. Vgl. hier S. 544–446.
  • 80. Die ästhetische Dimension des Textes wird auch durch Rezensionen hervorgehoben: Manfred Papst (»Stunde der Wahrheit«. In: Neue Zürcher Zeitung am Sonntag vom 12. Januar 2014, S. 65–66, hier S. 65) bezeichnet es z.B. als »ein literarisches Werk ersten Ranges«.
  • 81. Auf der SPIEGEL Bestsellerliste (Hardcover Belletristik) stand Aus dem Berliner Journal neun Wochen. Die beste Platzierung war Rang sechs (vgl. buchreport: »SPIEGEL-Bestseller Aus dem Berliner Journal« https://www.buchreport.de/bestseller/buch/isbn/9783518423523.htm/ [zuletzt eingesehen am 30. November 2017]). Im Ranking des boersenblattes erreichte es in der Kategorie ›Sachbuch (Hardcover)‹ Platz drei (Ohne Verfasser: »Bestenliste Sachbuch [hardcover], Ermittlungszeitraum: 16.–29.01.2014«. In: boersenblatt [06.2014]). Wie auf Anfrage beim Verlag zu erfahren war, gab es Stand 30. November 2017 im Suhrkamp Verlag zwei Ausgaben, sechs Auflagen und eine Gesamtauflage von 70.000 Exemplaren; die Ausgabe der Büchergilde Gutenberg ist mittlerweile vergriffen und auch das Hörbuch war auf entsprechenden Bestenlisten vertreten (z.B. erreichte es Platz vier der »Bestenliste September 2014«. In: hr2-bestenliste. http://beste-hoerbuecher.de/fuer-erwachsene/hr2-bestenliste/, ohne Verfasser, [zuletzt eingesehen am 15. Januar 2018]).
  • 82. Vgl. z.B. die Rezension des Users Van den Budenmayer vom 1. Mai 2014 zur gebundenen Ausgabe. https://www.amazon.de/Aus-Berliner-Journal-Thomas-Str%C3%A4ssle/dp/3518423525 (zuletzt eingesehen am 07. Januar 2018): »Dass dabei allzu private Texte aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen ausgespart worden [sic], empfinde ich im facebook-Zeitalter als wohltuend. […] Ein Autor, dem die Zeit nicht geschadet hat, ein Werk (und Gesamtwerk), das zum Lesen einlädt.«
  • 83. Der Artikel wird unter »Werke von Max Frisch« und »Sonstige Prosa« (wo sich etwa auch die anderen Tagebücher finden) verzeichnet. Außerdem wird er u.a. den Wikipedia eigenen Ordnungskategorien »Werk von Max Frisch« und »Literarisches Werk« zugeordnet. Art. »Aus dem Berliner Journal«. In: Wikipedia. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aus_dem_Berliner_Journal&oldid=169113195.
  • 84. Zumindest der Klappentext der ersten Auflage der Taschenbuchausgabe enthält das Zitat. Vgl. Frisch: Aus dem Berliner Journal (Anm. 51).
  • 85. Vgl. Thomas Strässle: »Berlin war für Frisch ein literarisches Projekt«. Interview von Carlo Bernasconi. In: Schweizer Buchhandel 72 (2.2014) 6. Februar 2014, S. 15.
  • 86. Margit Unser: »Frischs geheimes Tagebuch«. Interview von Franziska Schmid. In: ETHZ News Online vom 20. Januar 2014. https://www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2014/01/frischs-geheimes-tagebuch-.html (zuletzt eingesehen am 13. November 2017) [meine Hervorhebung, T.K.].
  • 87. Ohne Verfasser: »Mitschnitt Buchvernissage« (Anm. 69), 01:44:00.
  • 88. Weidermann: »Ich merke schon meine Scham« (Anm. 23).
  • 89. Dotzauer: »Der faule Frieden von Friedenau« (Anm. 23).
  • 90. Martin Meyer: »Der freudlose Frisch«. In: Neue Zürcher Zeitung Online vom 18. Januar 2014. https://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/der-freudlose-schriftsteller-1.18223649 (zuletzt eingesehen am 16. November 2017); vgl. Markus Schär: »›Noch drei oder vier Jahre‹«. In: Die Weltwoche 4 (2014). http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014_4/artikel/tagebuecher-noch-drei-oder-vier-jahre-die-weltwoche-ausgabe-042014.html (zuletzt eingesehen am 17. November 2017).
  • 91. Volker Hage: »›So spät ist es schon?‹« (Anm. 23).
  • 92. Vgl. Dotzauer: »Der faule Frieden von Friedenau« (Anm. 23); Peter Pisa: »Ehe bleibt unter Verschluss«. In: kurier.at vom 15. Januar 2014. https://kurier.at/kultur/max-frisch-die-ehe-bleibt-unter-verschluss/46.014.571 (zuletzt eingesehen am 17. November 2017); Schär: »›Noch drei oder vier Jahre‹« (Anm. 90).
  • 93. Vgl. Hage: »›So spät ist es schon?‹« (Anm. 23); Weidermann: »Ich merke schon meine Scham« (Anm. 23); Meyer: »Der freudlose Frisch« (Anm. 90).
  • 94. Vgl. auch hier exemplarisch eine Rezension von Amazon: »Auch im publizierten Text gibt es erhebliche Auslassungen. Da fragt man sich, was da so persönlichkeitsverletztend [sic] sein soll. Wenn man die heutigen Anspüche [sic] an den Persönlichkeitsschutz auf das Werk von Max Frisch anwenden würde, könnte man das halbe Werk nicht veröffentlichen, wie z.B. Montauk, das in dieser Zeit entstanden ist. So ist zu hoffen, dass in ein paar Jahren das Berliner Journal doch noch umfassender ediert wird. Dann wird man es erst richtig würdigen können«. Zueribueb: »Amazon-Rezension zu Aus dem Berliner Journal vom 27. April 2014 zur gebundenen Ausgabe«. https://www.amazon.de/Aus-Berliner-Journal-Thomas-Str%C3%A4ssle/product-reviews/3518423525/ref=cm_cr_dp_d_show_all_btm?ie=UTF8&reviewerType=all_reviews (zuletzt eingesehen am 7. Januar 2018).
  • 95. Für den Hinweis auf die Unterscheidung zwischen einer ›virtualiter‹ sowie einer ›realiter‹ vollzogenen Werkwerdung danke ich Magnus Wieland.
  • 96. Vgl. Matt: »Schreiben als Akt der Forschung« (Anm. 79); Amslinger: »›Leben mit einer Dünndruckausgabe?‹« (Anm. 67).
  • 97. Als ›problematischer‹ kann die Werkwerdung hier gelten, da zum einen das intentionale Kriterium nicht erfüllt war, insofern Frisch den Text nicht nur nicht für die Publikation vorgesehen hat, sondern auch nichts von seiner Überlieferung wusste. Zum anderen herrschte im Stiftungsrat Uneinigkeit in Bezug auf die Frage, ob der Text veröffentlicht werden solle. Vgl. Peter von Matt: »Herausgeberbericht«. In: Max Frisch: Entwürfe zu einem dritten Tagebuch. Hg. v. Peter von Matt. Berlin 2011 [2010], S. 198–203, hier S. 200, 202f. Dafür, dass die Entwürfe ihren Status als Werk sowie ihren Platz im Gesamtwerk von Frisch erhalten haben, spricht z.B. ihre Behandlung bei Kilcher: Max Frisch (Anm. 18), S. 99, wo die Entwürfe im Kapitel »Werk« bereits als Einzelwerk behandelt werden.
  • 98. Um die hier am Beispiel des ›Berliner Journals‹ erarbeiteten Thesen verallgemeinern zu können, müssten weitaus mehr Beispiele analysiert werden.
  • 99. Es wäre eigens zu untersuchen, wie sich neue, auf die Digitalisierung zurückgehende Rahmenbedingungen von literarischen Texten auf ihre Publikation inklusive ihrer Akteure und deren Tätigkeiten auswirken.
  • 100. ›Relativ‹, da später noch eine ›vollständigere‹ Fassung publiziert werden kann.
  • 101. Vgl. dazu auch Červenka: »Textologie« (Anm. 1), S. 146, der die Veröffentlichung als »Durchbruchsmoment in der Geschichte des Textes« auffasst.
  • 102. Damit könnten auch im engeren Sinne ›unveröffentlichte Werke‹, deren Texte der Öffentlichkeit unzugänglich sind, als im weiteren Sinne ›veröffentlicht‹ gelten, sofern sie z.B. erwähnt oder verzeichnet werden. Vgl. dazu Kater: »Im Werkfokus« (Anm. 1).
  • 103. Vgl. Martens: »Das Werk als Grenze« (Anm. 1) u. vgl. bereits Foucault, bei dem es der Autorname ist, der das Werk begrenzt: Michel Foucault: »Was ist ein Autor? (Vortrag)«. In: Ders.: Schriften in vier Bänden. Dits et Ecrits. Unter Mitarb. v. Jacques Lagrange hg. v. Daniel Defert u. François Ewald. Bd. 1: 1954–1969. Übers. v. Michael Bischoff, Hans-Dieter Gondek u. Hermann Kocyba. Frankfurt / M. 2001, S. 1003–1041, hier S. 1014f.; Martin Kölbel: »Das literarische Werk« (Anm. 2), S. 40.
  • 104. Vgl. Gregory Currie: »Work and Text«. In: Mind 100.3 (1991), S. 325–340, hier S. 338; im Anschluss daran Steffen Martus: Werkpolitik. Zur Literaturgeschichte kritischer Kommunikation vom 17. bis ins 20. Jahrhundert mit Studien zu Klopstock, Tieck, Goethe und George. Berlin, New York 2007, S. 47.
  • 105. Vgl. Spoerhase: »Was ist ein Werk?« (Anm. 1), S. 326; Peter Lamarque: Work and Object. Explorations in the Metaphysics of Art. Oxford 2010, S. x, 4, 27, 53f.; Kater: »Im Werkfokus« (Anm. 1). Die Modelle des Werks als Grenze und die Auffassung des Werks als institutionelle Tatsache oder make-believe Praxis sind meines Erachtens kompatibel.
  • 106. Ohne Verfasser: »Mitschnitt Buchvernissage« (Anm. 69), 01:30:56.
  • 107. Kölbel: »Das literarische Werk« (Anm. 2), S. 39.
  • 108. Max Frisch: »Öffentlichkeit als Partner«. In: Ders.: Öffentlichkeit als Partner. Frankfurt / M. 1967, S. 56–67, hier S. 59.
  • 109. Frisch: Aus dem Berliner Journal (Anm. 51), S. 53.
  • 110. Hier ist eine öffentliche literarische Praxis gemeint. Vgl. zu einer literarischen Praxis, welche die Dichotomie von ›öffentlich‹ und ›privat‹ unterläuft, Spoerhase: »›Manuscript für Freunde‹« (Anm. 25), bes. S. 203.
  • 111. Vgl. Martus: Werkpolitik (Anm. 104); Rüdiger Nutt-Kofoth: »Zum Verhältnis von Nachlasspolitik und Editionskonzeption«. In: Sina u. Spoerhase (Hg.): Nachlassbewusstsein. (Anm. 30), S. 92–111, bes. S. 92, 111.
  • 112. Frisch an Johnson, Brief vom 15. September 1980. Zit. nach Frisch u. Johnson: Der Briefwechsel (Anm. 11), S. 223.
  • 113. In Bezug auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten wäre hier etwa an einstweilige Verfügungen zu denken.
  • 114. Für kompetente Unterstützung bei der Recherche danke ich dem Leiter des Max Frisch-Archivs Tobias Amslinger. Für ein konstruktives Gutachten danke ich Magnus Wieland.

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